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MEHR ERFAHREN →Die Kategorie Fundamente umfasst sämtliche Ingenieurleistungen zur sicheren Abtragung von Bauwerkslasten in den tragfähigen Baugrund. In Dresden ist dieser Bereich von zentraler Bedeutung, da die geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse im Elbtal und an den Talhängen äußerst heterogen sind. Von den mächtigen quartären Kies- und Sandablagerungen der Elbaue über bindige Auelehmdecken bis hin zu den kreidezeitlichen Sandsteinen und Plänern der Elbtalweitung reicht das Spektrum. Eine sorgfältige Erkundung und ingenieurtechnisch fundierte Gründungsplanung ist daher unverzichtbar, um Setzungen, Schiefstellungen oder gar Grundbrüche zu vermeiden. Besonders die hohen Grundwasserstände und die potenzielle Hochwassergefährdung entlang der Elbe stellen zusätzliche Anforderungen an die Dauerhaftigkeit und Auftriebssicherheit von Fundamenten.
Die lokale Geologie Dresdens ist geprägt von glazialen und fluviatilen Sedimenten des Quartärs, die in den Tallagen Mächtigkeiten von mehreren Metern erreichen können. Darunter stehen die Festgesteine des Elbtalschiefergebirges und der Kreide an, deren Verwitterungsgrad und Klüftigkeit stark variieren. Diese Wechsel von Lockergestein zu Festgestein sowie das Auftreten von Hohlräumen in verkarsteten Bereichen erfordern eine detaillierte Baugrunderkundung. Für eine wirtschaftliche und standsichere Gründung ist die Wahl des passenden Gründungssystems entscheidend. Während in den Kiesen der Elbaue oft Flachgründungen möglich sind, erfordern die setzungsempfindlichen Auelehme oder die stark reliefierte Felsoberfläche häufig den Einsatz von Tiefgründungen, wie etwa Bohrpfählen, die Gegenstand einer spezialisierten Pfahlgründungsbemessung sind.
Für die Planung und Ausführung von Fundamenten in Dresden ist das deutsche Regelwerk maßgebend, das durch die Eurocodes und die zugehörigen nationalen Anhänge definiert wird. Zentral sind hier die DIN EN 1997-1 (Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik) sowie die ergänzende DIN 1054 (Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau). Diese Normen legen die geotechnischen Kategorien fest und schreiben verbindliche Verfahren für die Ermittlung von charakteristischen Kennwerten des Baugrunds, die Berechnung des Grundbruch- und Gleitwiderstands sowie die Abschätzung von Setzungen vor. Ergänzend sind die Vorgaben der DIN 4020 für geotechnische Untersuchungen und die DIN EN 1536 für Bohrpfähle von hoher Relevanz. Die Einhaltung dieser Normen ist nicht nur eine versicherungstechnische Notwendigkeit, sondern auch die Grundlage für die Standsicherheitsnachweise, die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens von den Dresdner Bauaufsichtsbehörden geprüft werden.
Die Anforderungen an eine qualifizierte Fundamentplanung betreffen eine Vielzahl von Bauvorhaben in der sächsischen Landeshauptstadt. Dazu zählen der innerstädtische Wohnungs- und Geschossbau, bei dem oft Baugruben in unmittelbarer Nachbarschaft zu Bestandsgebäuden hergestellt werden müssen, ebenso wie die Errichtung von Brückenbauwerken und Stützwänden entlang der Elbe und ihrer Zuflüsse. Auch der Industrie- und Hallenbau mit hohen Einzellasten aus Regalsystemen oder Kränen sowie die Gründung von Windenergieanlagen und Hochspannungsmasten im Umland erfordern eine tiefgreifende geotechnische Expertise. Eine solide Gründungsberatung, die von der ersten Baugrunderkundung über die Auswahl des Gründungskonzepts bis zur detaillierten Pfahlgründungsbemessung reicht, bildet das Rückgrat für die Langlebigkeit und Sicherheit dieser Infrastrukturprojekte.
Typisch sind hoch anstehendes Grundwasser, das Auftrieb und eine Wasserhaltung erfordert, setzungsempfindliche Auelehmschichten, die zu ungleichmäßigen Setzungen führen können, sowie die Hochwassergefahr, die besondere Anforderungen an die Auftriebssicherheit und den Erosionsschutz von Gründungen stellt. Zudem erfordert der unregelmäßige Übergang von Lockergestein zum Festgestein oft eine Kombination verschiedener Gründungselemente.
Die maßgebenden Normen sind die Eurocodes, insbesondere DIN EN 1997-1 mit dem nationalen Anhang, sowie die DIN 1054 für Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau. Ergänzend gelten die DIN 4020 für geotechnische Untersuchungen und die DIN EN 1536 für Bohrpfähle. Die Einhaltung dieser Normen wird von den Dresdner Bauaufsichtsbehörden im Baugenehmigungsverfahren zwingend vorausgesetzt.
Eine Tiefgründung ist erforderlich, wenn oberflächennah keine ausreichend tragfähigen Bodenschichten anstehen, die zu erwartenden Setzungen zu groß sind oder die Gefahr eines Grundbruchs besteht. Dies ist in Dresden häufig bei mächtigen Auelehmen, stark verwittertem Fels oder hohen Einzellasten der Fall. Eine detaillierte Pfahlgründungsbemessung stellt dann die sichere Lastabtragung in tiefere, tragfähige Horizonte sicher.
Das Baugrundgutachten nach DIN 4020 ist die unverzichtbare Grundlage jeder Fundamentplanung. Es definiert die Bodenschichten, deren mechanische Eigenschaften und die Grundwasserverhältnisse. Auf Basis dieser Daten erfolgt die Festlegung der geotechnischen Kategorie und die Wahl des Gründungssystems. Ohne ein solches Gutachten ist eine normkonforme und standsichere Bemessung des Fundaments nicht möglich und die Baugenehmigung gefährdet.
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