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MEHR ERFAHREN →Die Kategorie Seismik umfasst alle geotechnischen und ingenieurseismologischen Leistungen zur Bewertung, Quantifizierung und ingenieurtechnischen Beherrschung von Erdbebenrisiken. In Dresden ist dieses Fachgebiet von besonderer Bedeutung, da die Stadt zwar nicht in der seismisch aktivsten Zone Deutschlands liegt, jedoch in der Erdbebenzone 1 gemäß DIN EN 1998-1/NA eingestuft ist und das regionale Erdbebenrisiko durch tektonische Strukturen wie die Elbezone und das Vogtland-Schwarmbebengebiet beeinflusst wird. Die seismische Gefährdungsanalyse bildet die Grundlage für erdbebensicheres Bauen und schützt kritische Infrastrukturen, Wohngebäude und Industrieanlagen vor strukturellen Schäden und wirtschaftlichen Verlusten.
Der Untergrund Dresdens ist geprägt von quartären Lockergesteinen der Elbaue, kreidezeitlichen Sandsteinen, Plänerkalken und tiefreichenden tektonischen Störungszonen. Diese heterogenen Baugrundverhältnisse führen zu ausgeprägten Standorteffekten, die seismische Bodenbewegungen lokal erheblich verstärken können. Besonders in den Flussniederungen mit mächtigen Sedimentfüllungen treten Resonanzeffekte und verlängerte Schwingungsdauern auf, die bei der Bauwerksauslegung zwingend zu berücksichtigen sind. Eine detaillierte Baugrunduntersuchung nach DIN 4020 in Verbindung mit seismischen Feldmessungen ist daher unerlässlich.

Die normative Grundlage für seismische Bemessungen in Deutschland bildet die DIN EN 1998 (Eurocode 8) mit dem nationalen Anhang DIN EN 1998-1/NA. Für Dresden gelten die spezifischen Parameter der Erdbebenzone 1 mit einem Bemessungswert der Bodenbeschleunigung von 0,4 m/s² sowie die Untergrundklassen R (felsartig) bis C (tiefe Lockergesteine). Die DIN 4149 wurde durch den Eurocode 8 abgelöst, bleibt aber für Bestandsbauten relevant. Ergänzend regelt die KAN-Erdbeben (Karte der Erdbebenzonen) die räumliche Zuordnung. Für Sonderbauwerke wie Brücken oder Industrieanlagen sind zudem die DIN EN 1998-2 und DIN EN 1998-6 heranzuziehen.
Die Leistungen der Kategorie Seismik werden für eine Vielzahl von Projekten benötigt: Hochhäuser und Wohnanlagen in den dynamisch wachsenden Stadtteilen wie der Friedrichstadt, Brückenbauwerke über die Elbe, Tunnelprojekte wie der Waldschlösschentunnel, Kraftwerks- und Industrieanlagen im Dresdner Norden sowie sensible Einrichtungen wie Krankenhäuser und Rechenzentren. Auch die Nachrüstung von Bestandsgebäuden und denkmalgeschützten Bauwerken erfordert seismische Bewertungen. Dabei kommen spezialisierte Leistungen wie die Erdbebenisolationsbemessung für hochbelastete Tragwerke und die Seismische Mikrozonierung zur stadtteilgenauen Gefährdungskartierung zum Einsatz.
Dresden liegt nach DIN EN 1998-1/NA in der Erdbebenzone 1 mit einem Bemessungswert der Bodenbeschleunigung von 0,4 m/s². Je nach Baugrund sind die Untergrundklassen R, B oder C maßgebend, die über den geologischen Untergrundparameter den Baugrundverstärkungsfaktor bestimmen und damit die anzusetzenden Horizontallasten für die Tragwerksbemessung direkt beeinflussen.
Eine seismische Mikrozonierung ist bei großen Bauvorhaben, Infrastrukturprojekten oder in Gebieten mit heterogenem Baugrund wie den Elbauen erforderlich. Sie erfasst standortspezifische Resonanzeffekte und Bodenverstärkungen, die über die pauschalen Einstufungen der Norm hinausgehen, und liefert detaillierte Antwortspektren für eine wirklichkeitsnahe Bauwerksauslegung gemäß den Empfehlungen des Deutschen Instituts für Bautechnik.
Maßgebend ist die DIN EN 1998 (Eurocode 8) mit den nationalen Anhängen, insbesondere DIN EN 1998-1/NA für Hochbauten, DIN EN 1998-5 für Gründungen und geotechnische Aspekte sowie die DIN EN 1998-2 für Brücken. Die ehemalige DIN 4149 wurde abgelöst, kann aber für die Bewertung von Bestandsbauten noch herangezogen werden. Die Erdbebenzonenkarte der Bundesländer definiert die räumliche Zuordnung.
Einen seismischen Nachweis benötigen alle Bauwerke der Bedeutungskategorien III und IV nach DIN EN 1998-1, darunter Krankenhäuser, Schulen, Versammlungsstätten, Brücken, Tunnel, Kraftwerke und Anlagen mit hohem Gefährdungspotenzial. In der Erdbebenzone 1 sind zudem Hochhäuser ab einer bestimmten Höhe sowie unregelmäßige Tragwerksgeometrien nachzuweisen, insbesondere wenn weiche Lockergesteine ungünstige Standorteffekte erwarten lassen.
Wir betreuen Projekte in Dresden und seinem Großraum.